Platzordnung für den Campingplatz Neumannshof

Sehr geehrter Camper,
wir begrüßen Sie herzlich auf dem Campingplatz Neumannshof und hoffen auf ruhige und erholsame Stunden. Um all unseren Gästen auf dem Campingplatz ein harmonisches Zusammenleben zu ermöglichen, dient diese Ordnung und wir bitten Sie daher um Einhaltung.
Geltungsbereich
Vorliegende Platzordnung gilt für alle Campinggäste, Anlieger (welche Ver- und Entsorgung und die Anfahrtswege nutzen), sowie für alle sonstigen Besucher des Campingplatzes.
Ankunft/Anmeldung/Platzbelegung
Der Aufenthalt auf dem Campingplatz ist ankommenden Campinggästen und ihren Begleitern nur nach Anmeldung gestattet. Die Platzbelegung erfolgt in Absprache mit der Platzleitung, ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet.
Der Platzwart ist nach den bestehenden behördlichen Bestimmungen berechtigt, Ausweispapiere einzusehen.
Besucher haben sich ebenfalls vor Betreten des Platzes anzumelden. Sie erhalten eine Tageskarte. Besucher ist derjenige, der den Platz betritt ohne zu übernachten, gleich ob der Besuch nur kurze Zeit oder einen ganzen Tag dauert. Die Besucher, die bei Campinggästen in abgestellten Wohnwagen/Zelten übernachten wollen, haben gemäß der Gebührenordnung die volle Personengebühr zu entrichten.
Der Stellplatznehmer ist dafür verantwortlich und hat dafür zu sorgen, daß sein Besuch ordentlich angemeldet wird und daß sich dieser Besuch ebenfalls gemäß Platzordnung verhält.
Jugendliche unterliegen auf dem Campingplatz den Jugendschutzbestimmungen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist die Übernachtung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines dazu Beauftragten gestattet.
Gebühren
Die Camping- und sonstigen Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Campingplatzpreisliste, die in der Rezeption ausliegt. Für Jahrescamper gilt der Jahresvertrag. Gebühren sind entsprechend der Verträge bzw. Gebührenordnung fällig. Nicht gezahlte Gebühren führen zum Recht der fristlosen Kündigung des Standplatzes und zur Ausübung des Hausrechtes durch die Leitung des Campingplatzes.
Für Wohnwagen, Zelte oder anderweitig genutzte Stellplätze in normaler Größe, welche über einen längeren Zeitraum ungenutzt stehen, wird für den Gesamtzeitraum eine zweifache Personengebühr und die jeweilige Stellplatzgebühr in Ansatz gebracht. Dies gilt auch für Camper ohne gültigen Langzeitvertrag.
Stromversorgung
Bei Ankunft auf dem Stellplatz wird der jeweilige Stand des Zählers erfaßt und auf dem Meldeschein vermerkt. Bei der Abreise stellt der Platzwart den Verbrauch fest. Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Campingplatzpreisliste.
Ab Abnahmestelle ist der Gast für den Stromanschluß verantwortlich. Es dürfen nur intakte dreiadrige Kabel mit CEE-Stecker bzw. Schukostecker ver-
wendet werden
An- und Abfahrtszeiten
Neu ankommende Campinggäste werden von 9.00 Uhr - 21.00 Uhr, mit Ausnahme der Zeit der Mittagsruhe von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr, aufgenommen.
Parzellen
Parzellen werden durch die Platzleitung vergeben und sind lediglich durch Anpflanzungen (gem. den Pflanzrichtlinien) unterteilt und abgegrenzt.
Schäden, die durch das verbotswidrige Verlegen der Elektroleitungen unter der Oberfläche entstehen, werden zu Lasten des Mieters behoben.
Es ist nicht statthaft, Caravans/Zelte mit festen Anbauten, Zäunen, Hecken, Dauer-umfriedungen zu versehen. Jede Veränderung des Stellplatzes, insbesondere das Ziehen von Gräben, ist untersagt. Wurzeln der Bäume dürfen nicht beschädigt werden. Es ist darauf zu achten, daß niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird.
Die Parzelle ist stets in Ordnung zu halten und regelmäßig zu pflegen.
Der Platzwart ist berechtigt, von den Campinggästen die Beseitigung der um ihren Wohnwagen/Zelten herumliegenden Abfälle bzw. sonstiger Gegenstände zu verlangen.
Wasch- und Toilettenanlagen
Die Wasch- und Toilettenanlagen sind sorgfältig ausgebaut. Abfälle aller Art gehören nicht in die Toiletten.
Wir bitten, besonders auf die ordentliche Benutzung der Anlagen zu achten und evtl. Zuwiderhandlungen sofort der Verwaltung zu melden. Kleinkinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sanitärgebäude
aufsuchen.
Die Ruhe
ist für alle wichtig. Es ist daher folgendes unbedingt zu beachten:
Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
Sonn- und Feiertagen von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr.
In dieser Zeit bleibt die Schranke geschlossen.
Innerhalb dieser Ruhezeiten darf kein Rasen gemäht werden und nicht unnötig mit dem Auto innerhalb des Geländes gefahren werden. Das Befahren des Platzes mit Fahrzeugen aller Art ist nicht erlaubt. Gäste, die während der Ruhezeiten zum Campingplatz zurückkehren, müssen Ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz vor der Schranke abstellen.
Für die Mittags- bzw. Nachtruhezeiten ist in einem Kästchen an der Rezeption ein Tornotschlüssel hinter Glas hinterlegt. Die Scheibe darf nur im Notfall (Unfall, Krankheit, Brände) eingeschlagen werden. Mißbrauch wird strafrechtlich geahndet und kann zum Platzverweis führen.
Jeder 1. Samstag im Monat ist der sogenannte "lange Samstag", an welchem die Platzruhe ab 24 Uhr in der Nacht eintreten soll. Vermieter und Verwalter behalten sich in dieser Regelung ein uneingeschränktes Änderungsrecht vor, für den Fall, daß mit dieser Bestimmung Mißbrauch getrieben werden sollte.
Kraftfahrzeuge
aller Art dürfen nur zur Ein- bzw. Ausfahrt in das/aus dem Campingplatzgelände und nur auf den dafür vorgesehenen Wegen in Schrittempo benutzt werden.
Grundsätzlich darf nur ein Wagen auf dem Stellplatz parken. Zweitwagen werden gesondert angemeldet und eingewiesen und entsprechend der Gebührenordnung abgerechnet.
Wer nach 22.00 Uhr das Gelände besucht oder morgens vor 6.00 Uhr wieder verläßt, hat den Wagen vor der Pforte zu parken.
Pflegearbeiten am Kfz sind verboten, ebenso jegliches Waschen von Kfz.
Auf- und Abziehen des Caravans ist dem Platzwart zu melden.
Das Radfahren ist auf das nötige Mindestmaß zu beschränken. Ein unnötiges Um- herfahren und Rollern ist nicht erlaubt.
Auf die ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung (Schritttempo) wird ausdrücklich verwiesen.
Sport- und Spieleinrichtungen
Das Benutzen der vorhandenen Sport- und Spielanlagen sowie das Baden im Stausee erfolgt auf eigene Gefahr. Es ist untersagt, Gegenstände in den See zu werfen.
Wassersport/Boote
Den Campinggästen ist das Befahren des Hohenwartestausees mit Wasserfahrzeugen (Ruder-, Paddel- und Segelbooten) sowie jeglicher anderer Wassersport nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und auf eigene Gefahr gestattet.
Beachtet der Stellplatznehmer Genehmigungen oder Auflagen von Behörden nicht, trägt er die Folgen selbst. Eine Haftung durch den Betreiber ist ausgeschlossen.
Bootsstege und Boote sind bei dem Betreiber anzumelden und es ist hierfür eine gesonderte Gebühr zu entrichten.
Nicht angemeldete und genehmigte Boote und Stege werden zu Lasten Besitzers entfernt.
Müllabfuhr
Der anfallende Hausmüll ist nur von Erwachsenen in den bereitstehenden Container abzulegen. Grobe Verunreinigungen (Wegwerfen von Müll auf Wegen und Anlagen) sowie das Mitbringen von Müll von zu Hause ist streng untersagt und führt bei Zuwider-handlung zur sofortigen Kündigung.
Die vorhandenen Mülltonnen sind nur für die täglichen Abfälle vorgesehen, nicht aber für größeren Müll (Sperrmüll usw.). Wird hiergegen verstoßen und der Verursacher ermittelt, werden diesem die zusätzlichen Abfuhrkosten in Rechnung gestellt. Kann kein Verursacher festgestellt werden, werden die Kosten auf die Allgemeinheit umgelegt.
Im Interesse des Umweltschutzes, insbesondere wegen der Gefahr der Wasserver-unreinigung, ist zur Aufnahme der Abwässer ein Eimer unter den Caravan zu stellen. Dieser ist in den Abwassergully der einzelnen Versorgungspunkte zu entleeren.
Abfälle aller Art, jedoch keine Flüssigkeiten, gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Der Stellplatz ist vom Gast vor seiner Abreise vollständig in Ordnung zu bringen und zu säubern. In die am Platz befindlichen Abfallbehälter darf nur der Müll gekippt werden, der auch am Platz anfällt.
Der Hund
Ein Hund darf (für Durchgangscamper) mitgebracht werden. Es ist aber untersagt, den Hund frei laufen zu lassen. Er ist an der Leine zu halten und zu führen. Für Bedürfnis-zwecke sind Hunde außerhalb des Geländes auszuführen, um Verschmutzungen durch Kot zu vermeiden.
Brandverhütungsvorschriften
Offene Feuer sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Zum Grillen sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen Plätze zu nutzen. Für Koch- und Heizzwecke sind nur vorschrifts-mäßige Geräte zu verwenden. In den Wohnwagen müssen die Geräte vorschriftsmäßig vom Wohnwagenhersteller installiert sein. Die notwendigen Überprüfungen der Gasanlagen sind innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume durchführen zu lassen.
Versicherung
Die Mieter verpflichten sich, eine Haftpflicht-, Diebstahl- und Feuerversicherung abzu-schließen. Eine Haftung für den Vermieter ist dadurch ausgeschlossen. Irgendwelche Haftung für abhandengekommene oder beschädigte Gegenstände der Mieter oder deren Gäste sowie für Unfälle oder Verletzungen wird vom Vermieter nicht übernommen.
Baumbestand
Die Bepflanzung soll der Landschaft angepaßt sein. Es sind möglichst nur heimische Bäume und Sträucher zu verwenden. Beschädigungen von Bäumen, Sträuchern und Pflanzen sind unzulässig. Für etwa angerichteten Schaden hat der Verursacher aufzukommen. Bei Zuwiderhandlung ist mit einem Platzverweis zu rechnen. Jede Art von Anpflanzungen sind mit der Campingplatzleitung abzustimmen und können ohne jegliche Ersatzansprüche durch diese entfernt werden, wenn die Rückpflanzung nach Aufforderung durch den Verursacher nicht erfolgt.
Verkauf
Der Verkauf von Immobilien ist nicht gleichbedeutend mit der Weitergabe des Vertrages für einen Jahresstandplatz. Es empfiehlt sich daher eine Abstimmung mit den Platzinhaber zu treffen.
Bebauung
Bei der Erholungseinrichtung handelt es sich um einen "Campingplatz". Bei Umbauten, welche nicht abgestimmt bzw. genehmigt waren, ist mit einem sofortigen Rückbau zu rechnen. Es ist strengstens untersagt Löcher oder Furchen tiefer als 50 cm zu graben. Eine Genehmigung des Vermieters muß ansonsten dazu eingeholt werden. Nichteinhaltung kann zur sofortigen Vertragskündigung führen. Überdachungen, Vorbauten, Zeltbebauungen allgemein haben nur mit handelsüblichen Campingartikeln zu erfolgen und sind ebenfalls abzustimmen.
Einzäunungen und Abgrenzungen sowie Barrieren zur Erreichung von Einzelparzellen sind grundsätzlich nicht gestattet.
Hausrecht
Die Platzleitung ist berechtigt, den Zutritt und die Aufnahme von Personen zu verweigern oder Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Platz oder im Interesse der Campinggäste erforderlich ist.
Bei Platzverweis erfolgt keine Rückerstattung der bereits entrichteten Campinggebühren. Beschädigungen aller Art führen zum Schadensersatz. Eltern haften für ihre Kinder.
Abreise
Die Abreise erfolgt bis 13.00 Uhr, bei Abreise nach 13.00 Uhr wird ein zusätzlicher Aufenthaltstag berechnet. Die Aufenthaltsdauer für zeitweilige Campinggäste wird nach Nächten berechnet.
Gültigkeit
Diese Campingplatzordnung gilt ab sofort und kann jederzeit verändert werden.
Gössitz, im Jahre 2006
Die Campingplatzleitung
vertreten durch den Betreiber und die Gemeinde Gössitz